Interkommunale Projekte

Städtebauförderung / Lebendige Zentren (IK)

Der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel stellt Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Die Innenstädte und Ortskerne leiden an Funktionsverlusten und Gebäudeleerständen. Hier unterstützen Bund und Land mit dem Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ die Kommunen diese Herausforderung langfristig zu meistern und bieten ebenso die Möglichkeit der Förderung interkommunaler Kooperationen, in denen sich Gemeinden als Verbund zusammenschließen und gemeinsam Lösungen erarbeiten und kooperativ umsetzen. Im Fokus stehen der Erhalt und die Entwicklung lebendiger und identitätsstiftender Innenstädte und Ortskerne. Die Programmschwerpunkte liegen dabei in:

ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Nach der Aufnahme der Interkommunalen Kooperation „Oberes Niddertal“ in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren in Hessen“ im Jahr 2019 wurde von Juni 2020 bis Februar 2021 das ISEK erarbeitet. Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgte im Dialog gemeinsam mit der Bürgerschaft vor Ort und den Stadtverwaltungen. Von August bis November erfolgten in unterschiedlichen Formaten (Postkartenaktion, Lokale Partnerschaft, Radtour, Crowd-Mapping, Jugendbeteiligung, Fachämterrunde) die Beteiligung der Akteure vor Ort. Als Grundlage für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ und die Basis für die strategische Entwicklung ist das ISEK zugleich Leitlinie und Handlungsempfehlung zur langfristigen Entwicklung des interkommunalen Verbundes. Mit der Aufnahme in die „Lebendigen Zentren“ bietet sich den Kommunen für die nächsten Jahre die Möglichkeit, Fördermittel des Landes Hessen und des Bundes für die Stadtentwicklungsmaßnahmen in den Kernbereichen zu erhalten. Das ISEK umfasst interkommunale und kommunale Maßnahmen und setzt mit strategischen Maßnahmen Impulse für die städtebauliche Entwicklung im Oberen Niddertal und stützt sich dabei auf bewährte interkommunale Partnerstrukturen. Insgesamt wurde ein Katalog von mehr als 60 Maßnahmen erarbeitet, wobei die Entwicklung der Projekte im Laufe des Stadtentwicklungsprozesses fortzuschreiben ist. Alle Maßnahmen sind auf die Ergebnisse aus der Analysephase auf kommunaler und interkommunaler Ebene zurückzuführen, auf dessen Grundlagen der Maßnahmenkatalog gemeinschaftlich erarbeitet wurde. Im Juli 2021 wurde das fertige Konzept und die räumlichen Gestaltungsbereiche durch die kommunalen Gremien beschlossen und vom Fördermittelgeber anerkannt. Es ist Ziel, auf Grundlage des ISEKs die Maßnahmen nun im Laufe des 10-jährigen Förderprogramms umzusetzen.

Zur Erarbeitung eines strategischen Fahrplans für den Umsetzungsprozess wurde im März und April 2022 jeweils ein Strategieworkshop in Ortenberg, Hirzenhain und Gedern mit Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung durchgeführt. Ziel der Workshops war die Priorisierung der interkommunalen sowie kommunalen Maßnahmen des ISEK durch die jeweiligen Kommunen.

Interkommunales Anreizprogramm und Gestaltungsfibel

In den Kernbereichen ist ein erheblicher Sanierungsstau an Gebäuden festzustellen, der dazu führt, dass die Zentren unattraktiv und vernachlässigt wirken. Es fehlt eine einheitliche städtebauliche Gestaltung, die regionale Merkmale in Architektur und Design berücksichtigt. Um das städtebauliche Erscheinungsbild in Ortenberg, Gedern und Hirzenhain zukünftig zu verbessern hat der interkommunale Verbund ein Anreizprogramm aufgelegt.

Das interkommunale Anreizprogramm zur Förderung umfassender Modernisierungs- und Begrünungsmaßnahmen für Immobilien mit (teil-)öffentlicher Wirkung bietet Privaten mit Liegenschaften in den Fördergebieten eine finanzielle Unterstützung für ihre Vorhaben. Das Programm zielt darauf ab, den städtebaulichen Gesamteindruck im Verbund “Oberes Niddertal“ zu optimieren und historische Baukörper hervorzuheben. Die Aufstellung einer Richtlinie im Jahr 2022 liefert die förderrechtliche Grundlage. Zusätzlich wurde eine Gestaltungsfibel erarbeitet, die Eigentümer*innen Leitlinien für die ortstypische und förderfähige Durchführung der Maßnahmen liefert. Beide Unterlagen bilden gemeinsam die Basis für die städtebauliche Beratung und die Durchführung des interkommunalen Anreizprogramms.

Die Förderung beträgt maximal 25 % bei einem maximalen Auszahlungsbetrag von 19.999 € brutto. In Ausnahmefällen kann bei besonderer städtebaulicher Bedeutung der Immobilie durch die Kommunen eine Förderung von bis zu 40.000 € brutto möglich sein. Gefördert werden dabei umfassende Modernisierungen und Instandsetzungen im Fördergebiet, die im öffentlichen Straßenraum wahrnehmbar sind, bspw. die Entsiegelung befestigter Flächen und Begrünung von Gebäudefreiflächen und Höfen, die Begrünung von Fassaden, Parkplätzen und Dächern, Fassadensanierung und -anstrich oder die Energetische Sanierung (z.B. Fassadendämmung, Fenster, Dachdämmung). Förderfähig ist auch die Herstellung von barrierefreien Zugängen und die Erneuerung von Schaufensteranlagen, eine Dacherneuerung oder die Anpassungen von Werbeanlagen (z.B. Rückbau oder Erneuerung der Unterkonstruktionen). Auch die entsprechenden Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den vereinbarten Fördergegenstand sind ebenfalls generell förderfähig. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Eigentümer*in der Immobilie sind, diese im Fördergebiet liegt, die Maßnahme mit den Vorgaben der Gestaltungsfibel übereinstimmt und gemäß der Richtlinie förderfähig ist. Wichtig! Mit den Arbeiten darf noch nicht begonnen worden sein.

Haben Sie Interesse? Dann wenden Sie sich gerne an KLAUS HEIM GmbH Architektur + Stadtplanung für eine kostenlose Erstberatung. Kontakt: 06181- 93710

Interkommunales Freiflächen- und Pflegekonzept

Die Gestaltung der öffentlichen Freiflächen in den drei Kommunen entspricht teilweise nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung und berücksichtigt nicht ausreichend die Anforderungen an den Klimawandel. Die öffentlichen Plätze, Freiflächen und Wege sind zwar teilweise gestaltet, bilden jedoch keine Einheit oder gestalterisches Element der Kernbereiche. Um eine einheitliche Gestaltung zu erreichen, ist eine Konzeptionierung auf lokaler und regionaler Ebene notwendig, die die unterschiedlichen Qualitäten der Gestaltungen berücksichtigt.

Das Büro Drees & Sommer SE hat daher im September 2023 mit der Erarbeitung eines Interkommunalen Freiflächenkonzeptes mit Pflege- und Bewässerungskonzeptes begonnen.

Es erfolgte eine Analyse und Bewertung der vorhandenen Flächen hinsichtlich ihrer Funktion, Ausstattung und Qualität. Insgesamt wurden einheitliche Qualitäten und Gestaltungsmerkmale in den drei Kommunen herausgearbeitet, um einen Wiedererkennungswert für das Obere Niddertal zu schaffen. Es wurden Maßnahmen zur Berücksichtigung von Themen wie Biodiversität, Bewässerungssystemen, Klimaanpassung und Naturschutz sowie zur Zusammenführung der Bewerbungsmaßnahmen als Landesgartenschauregion und noch nicht geplanter Flächen erarbeitet. Aufgrund der vorhandenen kleinen Verwaltungsorganisationen sind umsetzbare und langfristig finanzierbare Pflegekonzepte unerlässlich und daher bereits im Interkommunalen Freiflächenkonzept integriert.

Die sich aus dem Konzept ergebenden Maßnahmen sollen ebenfalls über das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ umgesetzt werden. Für die Kommunen wurden im Konzept jeweils Vertiefungsbereiche ausgewählt und ein Gestaltungsvorschlag skizziert. Diese sind im Hinblick auf die weitere Ausführungsplanung nun mit den Kommunen gemeinsam abzustimmen.

Im Winter 2023/2024 waren die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen Gedern, Ortenberg und Hirzenhain eingeladen, sich mit Ideen zur Gestaltung und Entwicklung der Freiflächen in den Fördergebieten zu beteiligen. Aus den drei kommunalen Workshops gingen viele Anregungen hervor, die in die Erarbeitung des „Interkommunalen Freiflächenkonzepts Oberes Niddertal“ einbezogen wurden.

Ein Jahr nach Projektstart wurde das Freiflächenkonzept im September 2024 fertig gestellt.

In einer Online-Veranstaltung zur Fertigstellung des „Interkommunalen Freiflächenkonzepts Oberes Niddertal“ am 16.09.2024 wurden den Interessierten die Ergebnisse des Konzepts vorgestellt und in einer Diskussionsrunde die Möglichkeit für Anmerkungen und Fragen gegeben. Die Anmerkungen aus dieser Online-Veranstaltung werden die drei Kommunen bei der weiteren Ausarbeitung der Konzeptvorschläge mit berücksichtigen.  

Die Gesamtdokumentation sowie die Präsentation und der Video-Mitschnitt der Online-Veranstaltung sind im folgenden Abschnitt abrufbar. 

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